Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
- Abschluss eines Trainings
- Die Zusage eines Trainings seitens des grenzen-los e.V. erfolgt in zwei Schritten. Erst bei
endgültiger Zusage seitens des grenzen-los e.V. kommt der Vertrag zustande.
- Sollte der gewünschte Termin prinzipiell möglich sein, erfolgt eine Zusage des
Termins.
Dies ist keine endgültige Zusage des Trainings, sondern lediglich eine Information
darüber, dass der gewünschte Termin nicht über-/ausgebucht ist!
Ab diesem Moment läuft unsere Suche nach geeigneten Trainern, die zum gewünschten
Termin Zeit haben, um das Training zu begleiten.
- Erst nach erfolgreicher Trainerzusage wird das Training endgültig bestätigt.
- Bei der Buchung besteht die Möglichkeit anzugeben, bis zu welchem Termin spätestens
eine (positive/negative) Rückmeldung notwendig ist. Ohne diese Angabe ist der
grenzen-los e.V. prinzipiell berechtigt bis 24 Std. vor Trainingsbeginn wegen Trainermangels
ein Training abzusagen, wobei wir immer versuchen werden frühzeitig mit der/dem benannten
Ansprechpartner/in Kontakt aufzunehmen und das weitere Vorgehen gemeinsam zu besprechen.
- Stornierung eines Trainings
- Generell sind kurzfristige Stornierungen seitens der Gruppen nur im Falle von höherer Gewalt kostenfrei!
Der Verein ist berechtigt ggf. Belege für die höherer Gewalt anzufordern. Die Zustellung der Belege geschieht zu Lasten der Gruppe.
- Stornierung einer Buchung durch die Gruppe:
- 4 oder mehr Tage vor dem Trainingstag - kostenlos
- 3 bis 1 Tag/e vor dem Trainingstag - 50% der Kosten
- am Trainingstag - 100% der Kosten
- Wetter als Hinderungsgrund:
- Generell gelten nur Sturm (inkl. Sturmfolgen), Gewitter und Hagel als Hinderungsgrund für
ein Training.
- Uns ist bewusst, dass es für die Lust und Motivation der Teilnehmer schwierig ist ein
mehrstündiges Training im Dauerregen durchzuführen. Da Wettervorhersagen jedoch
nicht zuverlässig sind, gilt eine "schlechte" Vorhersage nicht als Rücktirittsgrund, bzw.
nur unter den in Punkt 2. benannten Gebühren.
Bei einer langfristig schlechten Wettervorhersage besteht die Möglichkeit rechtzeitig Kontakt mit den
Trainern aufzunehmen und ggf. Sonderregelungen zu treffen. Ist dies nicht geschehen, so ist die
Gruppe verpflichtet die entsprechenden Gebühren zu zahlen.
- Die Trainer/innen können am Tag des Trainings entscheiden, dass die Begebenheiten vor Ort
ein Training ausschließen.
Dies Berechtigt die Gruppe nicht zu Schadenersatzansprüchen, sondern dient der Sicherheit der Gruppe.
Ist den Trainern eine Kontakttelefonnummer bekannt, unter der die Gruppe erreichbar ist, werden die Trainer
umgehend die Gruppe informieren. Hat die Gruppe keine Notfallnummer angegeben, unter der diese auch bis
kurz vor Trainingsbeginn zu erreichen ist, so sind die Trainer zu keiner weiteren Recherche verpflichtet.
- Abrechnung
- Im Normalfall rechnen die Trainer vor Ort direkt nach dem Training ab. In Ausnahmefällen
ist es bei Institutionen/Firmen/Organisationen/... auch möglich ein (oder auch mehrere
Trainings) per Rechnung zu bezahlen. Dies muss jedoch unbedingt im Vorfeld vereinbart werden.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Zahlungsmodalitäten sind den folgenden
Unterpunkten zu entnehmen.
- Barzahlung vor Ort
- Diese Art der Abrechnung ist der Regelfall.
- Unsere Trainer rechnen nach Abschluss des Trainings direkt mit Ihnen bar ab.
- Die Trainer stellen eine Quittung über den gezahlten Betrag aus.
- Bezahlung auf Rechnung
- Diese Art der Abrechnung ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich und wird
im Einzelfall geprüft.
- Einzelpersonen oder private Gruppen können nicht auf Rechnung zahlen.
- Institutionen, Firmen Organisationen und ähnliche Gruppen können im Einzelfall
von dieser Zahlungsmöglichkeit gebrauch machen.
- Um die Möglichkeit zu erhalten auf Rechnung zu zahlen, muss dies bei der Buchung
angegeben werden.
- Die Rechnungsstellung erfolgt in digitaler Form (per E-Mail im PDF-Format).
- Eine Zustellung der Rechnung per Fax oder per Post findet nur im absoluten Ausnahmefall
statt. Da uns bei der Rechnungsstellung per Fax oder per Post zusätzliche Gebühren entstehen
berechnen wir hierfür eine zusätzliche Gebühr von derzeit 0,50 EUR (Fax) bzw.
1,- EUR (Post).
- Bei nicht Einhaltung der Zahlungsfrist (i.d.R. 14 Tage ab Zustellung der Rechnung), ist
der grenzen-los e.V. berechtigt ohne Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu
stellen, bzw. ein Inkassounternehmen zur Verfolgung der Interessen zu beauftragen.
Die hierdurch anfallenden Kosten hat der Schuldner zu tragen.
Wir freuen uns auf Euren Besuch!
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